Unterweisungen für Unternehmen // Sicherheit geht vor

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen geschieht durch menschliches Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Um Unfälle zu vermeiden, muss daher auf das Verhalten der Mitarbeiter eingewirkt werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Einführung von §12 des Arbeitsschutzgesetzes angesetzt. Demnach haben Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen. Der Arbeitgeber ist lt. Arbeitsschutzgesetz (ASG) dazu verpflichtet für seine Mitarbeiter jährliche Sicherheitsunterweisungen durchzuführen.

Zweck einer Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann.

Die Unterweisungen in die Arbeit mit der Motorsäge, sowie dem Freischneider oder der Heckenschere richtet sich an alle Unternehmen (außerhalb der Branche Garten- und Landschaftsbau, deren Berufsgenossenschaft einen 40-stündigen Kurs vorschreibt), deren Mitarbeiter im Zuge ihrer Arbeit die Motorsäge, Freischneider oder Heckenschere einsetzen.

Folgende Lehrinhalte werden bei einer Unterweisung vermittelt:

  • // Grundkenntnisse in Theorie und Praxis: Unfallverhütungsvorschriften, Aufbau und Funktion der Motorsäge, sowie Freischneider und Heckenschere. Pflege und Wartung, Handhabung, persönliche Schutzausrüstung, Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge, sowie Freischneider und Heckenschere.
  • // Sägen am liegenden Holz einschließlich Holz in Spannung: Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz und Einsatz von sicheren Schnitttechniken.


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

» Hier geht es zum Kontaktformular «