Nach DGUV 214-059 ehemals GUV-I 8624 // Sicherheit geht vor

Im Mai 2014 wurde die GUV-I 8624 nicht nur inhaltlich überarbeitet, sondern trägt auch einen neuen Namen und wird auch von dieser ersetzt, nämlich DGUV Information 214-059. Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Die ehemaligen Module 1 - 5 werden abgelöst von den Modulen A bis D.

Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die Kompatibilität der Ausbildungen Baumarbeiten im Gartenbau nach Unfallverhütungsvorschrift „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ (VSG 4.2) und der Module der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ besteht.

Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht. 

Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit

Durch die erfolgreiche Teilnahme am "Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser bis 20 cm erworben.

Lehrgangsschwerpunkte

  • // Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • // Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
  • // Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie  Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)

Theoretische Lehrinhalte

  • – Maschinen und Geräte
  • – Motorsäge
  • – Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
  • – Arbeitsschutz
  • – Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • – Arbeitstechniken
  • – Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge

Praktische Lehrinhalte

  • – Motorsägeneinsatz in der Praxis
  • – Arbeitsvorbereitung
  • – Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • – Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
  • – Fällung von Schwachholz

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme

  • // Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • // persönliche Schutzausrüstung PSA für die Motorsägenarbeit


Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung

Durch das "Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben.

Theoretische Lehrinhalte

  • – Maschinen und Geräte
  • – Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • – Arbeitsschutz
  • – Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • – Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte

  • – Praktische Ausbildung
  • – Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • – Baumfällung und –aufarbeitung

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme

  • // Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
  • // Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“  i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • // persönliche Schutzausrüstung PSA für Motorsägeneinsatz


Modul C – Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben, ohne stückweisem Abtragen von Bäumen

Durch die erfolgreiche Teilnahme am "Modul C-Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen" wird die Fachkunde bei Motorsägenarbeiten mit Verwendung von Hubarbeitsbühnen erworben.

Lehrgangsschwerpunkte

  • // Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherer
  • // Auswahl geeigneter Motorsägen
  • // Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • // Persönliche Schutzausrüstung für Personen Im Arbeitskorb

Theoretische Lehrinhalte

  • – Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
  • – Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • – Arbeitsschutz
  • – Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • – Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte

  • – Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
  • – Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • – Schnittübungen in der Baumkrone, einfache Abseiltechniken von Ästen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme

  • // erfogreich absolviertes Modul A und B
  • // Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne nach DGUV Grundsatz 308-008 oder BGG 966
  • // Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“  i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • // auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung


Modul D – Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben, mit stückweisem Abtragen von Bäumen

Durch die erfolgreiche Teilnahme am "Modul C-Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen" wird die Fachkunde bei Motorsägenarbeiten mit Verwendung von Hubarbeitsbühnen erworben.

Lehrgangsschwerpunkte

  • // Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherer
  • // Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
  • // Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • // Stückweise Absetzten vo Starkästen und Stammteilen
  • // Stückweise Fällung
  • // Persönliche Schutzausrüstung für Personen Im Arbeitskorb

Theoretische Lehrinhalte

  • – Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
  • – Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • – Arbeitsschutz
  • – Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • – Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte

  • – Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
  • – Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • – Schnittübungen in der Baumkrone, spezielle Fäll- und Trennschnitte am Stamm, verschiedene Abseiltechniken von Ästen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme

  • // erfogreich absolviertes Modul B oder AS Baum I
  • // Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne nach DGUV Grundsatz 308-008 oder BGG 966
  • // Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“  i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • // auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung


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